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FAQs
Hat eine mit einer elektronischen Unterschrift unterzeichnete beglaubigte Übersetzung die gleiche Gültigkeit wie eine herkömmliche ausgedruckte beglaubigte Übersetzung?
Innerhalb Spaniens haben beglaubigte Übersetzungen mit elektronischer Unterschrift die gleiche Gültigkeit wie ausgedruckte beglaubigte Übersetzungen.
Seit April 2020 können beglaubigte Übersetzer ihre Übersetzungen digital unterzeichnen.
Dies stützt sich auf das spanische Gesetz 39/2015, vom 1. Oktober, über Allgemeine Verwaltungsverfahren der Öffentlichen Verwaltung in Verbindung mit der Anweisung des spanischen Außenministeriums Orden AEC/2125/2014.
Was sind die Anforderungen an eine mit einer elektronischen Unterschrift unterzeichnete beglaubigte Übersetzung?
Eine mit einer elektronischen Unterschrift unterzeichnete beglaubigte Übersetzung muss einerseits mit der handschriftlichen Unterschrift des Übersetzers und andererseits mit der von der spanischen Real Casa de las Monedas ausgegebenen elektronischen Unterschrift unterzeichnet sein. Zudem muss sie das Datum der Unterzeichnung enthalten.
Wie sieht die offizielle Zertifizierung einer beglaubigten Übersetzung aus?
In Spanien wird die Zertifizierung einer beglaubigten Übersetzung durch das Königliche Dekret 724/2020, vom 4. August, geregelt. Sie lautet folgendermaßen:
«Don/doña ………………………………………………………………..…. (vollständiger Name), Traductor Jurado de ………………………….….. (Sprache), en virtud de título otorgado por el Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación, certifica que la que antecede es traducción fiel y exacta al (Zielsprache) de un documento redactado en …………………………………….………….. (Ausgangssprache).
En ……………………………………..…. (Ort), a …………………………….……….. (Datum).»
Unterschrift
In Deutschland dagegen kann diese Zertifizierung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.